Zu Mitte März haben wir alle Präsenztermine auf virtuelle Treffen angepasst. In der Zwischenzeit wurden von den Bundesländern weitere Lockerungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Wir sind trotzdem weiter risikobewusst und geben uns Leitlinien für eine gesunde Zusammenarbeit.
Der Zutritt zu unserer Betriebsstätte für Sie und Ihre Mitarbeiter ist unter Beachtung verschiedener Regelungen wieder erlaubt. Bitte beachten Sie die nachfolgend beigefügte Checkliste zur Selbst-Einschätzung und Vermeidung von Infektionen in unserer Betriebsstätte. Sofern es die Auftragsdurchführung ermöglicht sind virtuelle Durchführungen von Gesprächen, Beratungen, Begutachtungen etc. vorzuziehen.
Bei Einreise sowie Rückkehr aus dem Ausland sind behördlich vorgeschriebene Quarantäneregelungen (in der Regel 14 Tage) einzuhalten, in denen auch unsere Betriebsstätten nicht betreten werden dürfen. Bitte beachten Sie dazu die vom Robert Koch Institut (RKI) aktualisierte Liste der Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Bitte beachten Sie, dass Anreisen aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands nur zulässig sind, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen unter 30 liegt. Einen aktuellen Überblick hierzu geben mehrere öffentliche Seiten, z.B.: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/landkreise-lockdown-zahlen-karte-100.html
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben für uns und unsere Partner höchste Priorität. Dazu gehört aus unserer Sicht auch die Nutzung der „Corona Warn-App“ der Bundesregierung. Wir empfehlen daher die Nutzung der „Corona Warn-App“, sie hilft, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen!
Wir bitten Sie um Unterstützung bei der Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren direkten Ansprechpartnerin unserem Haus.
Um unseren Arbeitsalltag wieder an die Normalität anpassen zu können und dennoch kein Infektionsrisiko einzugehen, sind 2 Punkte sehr wichtig, die Sie bitte alle beachten sollten:
1. Tägliche Selbsteinschätzung zum eigenen Infektionsrisiko vor dem Weg in die Betriebsstätte
2. Einhaltung von Regeln zur Vermeidung von Infektionen in der Betriebsstätte Auf diese Weise möchten wir in der Verantwortung eines jeden Einzelnen unseren Beitrag dazu leisten, dass für alle (Partner und Mitarbeiter) gut gesorgt ist.
- Habe ich ERKÄLTUNGSSYMPTOME wie allgemeine Schwäche, Fieber, Husten, Atemnot, Schnupfen, Heuschnupfen oder Vergleichbares?
- Habe ich mich in UNMITTELBARER NÄHE einer Person aufgehalten, die erkältet war oder ca. zwei Tage später erste Erkältungssymptome oder COVID-19-Symptome (ins besondere Husten und Fieber) entwickelt hat?
- Hatte ich persönlichen KONTAKT mit einer Person, die sich in der Nähe einer POSITIV GETESTETEN PERSON auf Covid-19 aufgehalten hat?
- Wohne ich in einer Region die vom RKI als Risikoregion erklärt wurde, weil mehr als 30 Neu-Infizierte pro 100.000 Einwohner gemeldet wurden?
Sollten Sie eine Frage mit JA beantworten, möchten wir Sie bitten von Präsenzterminen abzusehen und uns dies für den Fall eines bereits stattgefundenen Besuchs mitzuteilen.
- Generell muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden.
- Sobald die Abstandsregelung nicht einhaltbar ist, gilt es einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Bisherige bekannte Hygieneregeln (Niesen in Armbeuge, Händewaschen etc.) umsetzen.
- Wir empfehlen mind. einmal stündlich die Hände mind. 20 Sekunden lang zu waschen.
- Händedesinfektionsmittel regelmäßig benutzen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis zum Wohle aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!